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Berlin
Bundeshauptstadt; Spreeathen (umgangssprachlich); Hauptstadt von Deutschland; Kitchener

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Ber|lin:
Hauptstadt von Deutschland u. deutsches Bundesland.

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I
Berlin,
 
1) Hauptstadt und zugleich eines der 16 Länder Deutschlands. Berlin umfasst eine Fläche von 891,4 km2 mit (2000) 3,38 Mio. Einwohner und ist damit nach Fläche und Bevölkerung die größte Stadt Deutschlands.
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Nach der durch Referendum vom 22. 10. 1995 bestätigten neuen Verfassung (in der geltenden Fassung vom 18. 11. 1999) ist Berlin Hauptstadt des vereinten Deutschlands und reguläres Bundesland. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Abgeordnetenhaus (mindestens 130 Abgeordnete, für 5 Jahre gewählt; Abgeordnetenzahl kann sich durch Überhang- und Ausgleichmandate erhöhen). Die Exekutive wird vom Senat ausgeübt, der aus dem Regierenden Bürgermeister und höchstens 8 Senatoren, von denen 2 zu Bürgermeistern gewählt werden, besteht. Der Regierende Bürgermeister und die Mitglieder des Senats werden vom Abgeordnetenhaus gewählt. Der Regierende Bürgermeister, der zugleich Stadtoberhaupt ist, vertritt Berlin nach außen und bestimmt im Einvernehmen mit dem Senat die Richtlinien der Regierungspolitik, die vom Parlament gebilligt werden müssen. Die neue Verfassung fixiert plebiszitäre Elemente (Volksinitiative, -begehren und -entscheid). Darüber hinaus wurden die bisherigen Grundrechte und Staatszielbestimmungen (Recht auf Arbeit, auf Wohnraum und Schutz der Umwelt) präzisiert sowie ergänzt (Verbot jeder Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Glauben, politische Meinung und sexueller Identität; Verpflichtung des Landes zur Förderung von Bildung, Kultur und Sport sowie zur sozialen Sicherung).
 
Berlin ist in 12 Stadtbezirke gegliedert, die nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung an der Stadtverwaltung beteiligt sind. Jeder Stadtbezirk verfügt über eine Bezirksverordnetenversammlung (55 Mitglieder, auf 5 Jahre gewählt); diese wählt die Mitglieder des Bezirksamtes (Bezirksbürgermeister und Bezirksstadträte). Die Bezirksbürgermeister unterstehen der Dienstaufsicht des Regierenden Bürgermeisters.
 
Wappen:
 
Es zeigt in einem silbernen (weißen) Schild einen aufrecht schreitenden Bären (der Bär ist auf den Berliner Wappen seit 1280 bezeugt) mit roter Zunge und roten Krallen. Auf dem Schild ruht seit 1839 eine fünfblättrige Mauerkrone, die die Kurkrone der Hohenzollern ersetzte und während der Spaltung Berlins in Berlin (Ost) rot (zurückgehend auf einen Entwurf von 1934), in Berlin (West) seit 1954 golden und oben mit den Blättern der »Volkskrone« besetzt war, um die Stadt-Land-Eigenschaft Berlins und somit die Stellung der Stadt als Land der Bundesrepublik Deutschland auszudrücken. Das Landesparlament von Berlin beschloss am 24. 1. 1991 die Übernahme des Wappens von Berlin (West) für ganz Berlin. Die Bezirke von Berlin führen eigene Wappen. - Flagge: seit 1912 in Anlehnung an die Landesfarben von Brandenburg weiß mit roten Rändern an den Längsseiten, in der Mitte der aufrecht schreitende Bär.
 
Recht:
 
Das bis zur Wiedervereinigung nur in Berlin (West) geltende Recht wurde mit Übergangsregelungen durch Gesetz vom 28. 9. 1990 auch im Ostteil in Kraft gesetzt. Die Rechtsprechung des Landes Berlin wird durch den seit 1992 bestehenden Verfassungsgerichtshof (neun gewählte Richter), das Kammergericht (OLG), das Oberverwaltungsgericht, das Landesarbeitsgericht, das Landessozialgericht, ein Landgericht, zwölf Amtsgerichte, je ein Verwaltungsgericht, Finanzgericht, Arbeitsgericht und Sozialgericht ausgeübt.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Der Kern Berlins liegt im eiszeitlichen Warschau-Berliner Urstromtal, das die Spree bis zu ihrer Mündung in die Havel benutzt, an einer engen Stelle, an der trockene Talinseln den Übergang zwischen den Grundmoränenplatten des Barnim und des Teltow ermöglichen. Die Grundmoränenplatten sind von Talungen durchzogen, die ihre Entstehung Schmelzwassern der Weichsel-Eiszeit verdanken. In ihnen haben sich schmale Rinnenseen (z. B. die Grunewaldseen) und kleine Teiche erhalten. Im Westen liegen die breiten, sich nordsüdlich erstreckenden Havelseen. Großer Müggelsee (746 ha) im Südosten, Tegeler See (408 ha) im Nordwesten und Großer Wannsee (260 ha) im Südwesten sind die größten Seen des auch grundwasserreichen Stadtgebietes, das ausgedehnte Wälder, vorwiegend Kiefern- und Mischwälder, umfasst (u. a. den Grunewald mit 3 000 ha).
 
Die höchsten natürlichen Erhebungen liegen in eiszeitlichen Stau- und Endmoränenzügen (Müggelberge 115 m, Schäferberg 103 m, Havelberg 97 m, Kreuzberg 66 m über dem Meeresspiegel). Der Trümmerschuttberg am Teufelssee ist mit 120 m über dem Meeresspiegel der höchste, bis zu 86 m über der Sohle des Urstromtales liegende Punkt Berlins.
 
Von der Fläche Berlins (1999) sind 40,1 % Gebäude- und Freifläche (357,1 km2), 1 % sind Betriebsfläche (8,1 km2), 15,2 % sind Verkehrsfläche (135,3 km2), 17,8 % Wälder (159 km2), 11,3 % Erholungsfläche (100,8 km2; Parks, Kleingärten, Sportplätze, Freibäder und Spielplätze), 6,6 % Wasserflächen (59,3 km2), 5,5 % Landwirtschaftsflächen (49 km2), 2,5 % Flächen anderer Nutzung (22,5 km2). Zu den Parkanlagen gehören der Zoologischen Garten und der Tierpark Friedrichsfelde.
 
Klima:
 
Mit einer mittleren Jahrestemperatur von + 9 ºC, monatliche Mitteltemperaturen zwischen + 19 ºC (Juli) und — 0,7 ºC (Januar) sowie einem mittleren Jahresniederschlag von 581 mm, der sich bei einem sommerlichen Maximum über das ganze Jahr verteilt, hat Berlin ozeanisches, zeitweise kontinental beeinflusstes gesundes Klima.
 
Administrative und kulturelle Einrichtungen:
 
Berlin ist Sitz des Bischofs der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, eines katholischen Erzbischofs; seit 1992 auch des russisch-orthodoxen Bischofs für Deutschland. Berlin ist seit Anfang 1994 Amtssitz des Bundespräsidenten (Schloss Bellevue), seit 1999 von Bundesregierung und Bundestag sowie seit 2000 auch des Bundesrats. Von den (Ende 1993) 370 Bibliotheken sind die Staatsbibliothek zu Berlin- Preußischer Kulturbesitz und die Zentral- und Landesbibliothek Berlin die größten, weiterhin bedeutend sind die Bibliotheken der TU, der Humboldt-Universität und der Freien Universität, die des Ibero-Amerikanischen Instituts, die Senatsbibliothek Berlin besitzt zwei Planetarien (Zeiss-Großplanetarium, Planetarium am Insulaner) und zwei Sternwarten (Wilhelm-Foerster-, Archenhold-Sternwarte). Wichtigen internationalen Rang hat das Berliner Philharmonische Orchester. Als Theaterstadt weist sich Berlin durch die Deutsche Oper Berlin, die Deutsche Staatsoper, die Komische Oper, das Deutsche Theater (mit Kammerspielen), das Berliner Ensemble (Theater am Schiffbauerdamm), den Friedrichstadt-Palast (Revue- und Varietétheater), die Volksbühne, das Maxim-Gorki-Theater und zahlreiche Kleinkunstbühnen (besonders das Kabarett »Die Stachelschweine«) aus. Schiller-Theater, Schloßpark-Theater, Schaubühne am Lehniner Platz (bis 1981: Schaubühne am Halleschen Ufer), Freie Volksbühne, Grips Theater, Tribüne, Hebbel-Theater, Theater am Kurfürstendamm, Renaissance-Theater, Komödie, Theater des Westens (besonders für Musicals). Alljährlich finden im September die »Berliner Festwochen« statt (Oper, Konzert, Theater, Ballett, Ausstellungen); weitere bedeutende Veranstaltungen sind die Internationalen Filmfestspiele und die Berliner Jazztage. - Zoologischer Garten und Aquarium, Botanischer Garten, Tierpark Friedrichsfelde. Weitere kulturelle Einrichtungen sind die Museen (u. a. Ägyptisches Museum und Papyrussammlung, Antikensammlung, Gemäldegalerie, Kunstgewerbemuseum, Kupferstichkabinett, Münzkabinett, Museum für Indische Kunst, Museum für Islamische Kunst, Museum für Ostasiatische Kunst, Museum für Spätantike und Byzantinische Kunst, Museum für Völkerkunde, Museum für Volkskunde, Museum für Vor- und Frühgeschichte, Nationalgalerie, Schloss Charlottenburg, Skulpturensammlung, Vorderasiatisches Museum, Deutsches Historisches Museum, Märkisches Museum, Brücke-Museum, Jüdisches Museum).Berlinist Sitz vieler überregionaler Behörden und öffentlich-rechtlicher Institutionen sowie zahlreicher Verbände auf Bundesebene: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Bundeszahnärztekammer,
 
Bevölkerung:
 
1953 hatte Berlin wieder eine Einwohnerzahl von 3,386 Mio. erreicht. Zuzugsbeschränkungen für Berlin (Ost), das Ende der Aussiedlerströme aus den polnisch verwalteten deutschen Ostgebieten sowie die wiederholten Berlinkrisen hatten die Bevölkerungszahl dann langsam auf (1962) 3,235 Mio. zurückgehen lassen. Die gewaltsame Unterbrechung des Abwanderungsstromes aus dem Ostsektor und die Lockerung der Zuzugsbeschränkungen haben in Berlin (Ost) zu einem leichten Anstieg der Bevölkerungszahl (1985: 1,22 Mio. Einwohner) geführt. Seit 1961 verzeichnete Berlin (West) eine Abnahme der Gesamtbevölkerung, die aus einer starken natürlichen Bevölkerungsabnahme und einem mittleren Wanderungsverlust der deutschen Bevölkerung, gemildert durch starke natürliche Bevölkerungszunahme und großen Wanderungsgewinn der ausländischen Bevölkerung, resultierte. 1985 hatte Berlin (West) 1,85 Mio. Einwohner, einschließlich rd. 250 000 Ausländern, davon 110 000 Türken.
 
In der Verteilung der Bevölkerung innerhalb des Stadtgebietes macht sich das seit 1939 stärkere Wachstum der Außenbezirke gegenüber der Innenstadt bemerkbar. Die (1994) 3,475 Mio. Einwohner machen 4,3 % der Bevölkerung Deutschlands aus. Im Zuge der Wanderungen über die Stadtgrenze ließen sich 1993 insgesamt 122 000 Menschen in Berlin nieder; rd. 51 000 Personen kamen aus anderen Bundesländern, 71 000 aus dem Ausland. Gegenüber den Fortzügen ergibt sich insgesamt ein Überschuss von rd. 22 000 Zuzügen, im Bevölkerungsaustausch mit den anderen Bundesländern allerdings ein Überschuss von rd. 7 000 Fortzügen. Am 30. 6. 2001 wohnten 436 200 Ausländer in Berlin (rd. 13 % der Stadtbevölkerung). Von den Ausländern waren u. a. 126 000 Türken, 30 800 aus Jugoslawien, 29 200 Polen, 12 900 Italiener, 12 300 aus Kroatien, 10 800 US-Amerikaner, 10 700 Griechen, 10 500 aus Russland, 10 200 aus Bosnien und Herzegowina, 9 300 Franzosen und 8 500 Briten.
 
Religion:
 
Kirchlich gehört Berlin zur Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg und zum katholischen Erzbistum Berlin. Der evangelischen Landeskirche gehören 24,5 % der Bevölkerung, der katholischen Kirche 10 % an, wobei zwischen dem Westteil (rd. 35 % evangelischer Kirchenzugehörigkeit) und dem Ostteil der Stadt (rd. 10 % evangelischer Kirchenzugehörigkeit) große Unterschiede in der konfessionellen Bindung bestehen. Innerhalb der orthodoxen Christen bilden die griechisch-orthodoxe und serbisch-orthodoxe Kirche die größten Gemeinden. Daneben bestehen über 30 andere christliche Kirchen und nichtchristliche Religionsgemeinschaften. Die größte nichtchristliche Religionsgemeinschaft bilden die rd. 200 000 Muslime. Die »Jüdische Gemeinde zu Berlin« ist mit über 11 100 Mitgliedern die größte jüdische Gemeinde in Deutschland und durch den Zuzug jüdischer Auswanderer aus der GUS weiter im Wachsen begriffen.
 
Bildungswesen:
 
Grundlage für den Aufbau des Schulwesens von Berlin ist das Schulgesetz für Berlin vom 20. 8. 1980 (seit 1. 8. 1991 auch in den östlichen Bezirken gültig; letzte Fassung: 26. 1. 1993), das Schulverfassungsgesetz vom 5. 2. 1979 (letzte Fassung: 26. 1. 1993), für die Privatschulen ein Gesetz vom 13. 10. 1987 (letzte Fassung: 8. 7. 1992) sowie das Gesetz über die Neuorganisation der Schulaufsicht und eines Landesschulamtes in Berlin vom 26. 1. 1995. Die sechsjährige Grundschule bietet ab Klasse 5 je nach Schule eine bestimmte Fremdsprache an (einige Gymnasien beginnen mit der 5. Klasse, in der Regel aber mit der 7. Klasse). Vor die sechs Klassen der Grundschule wurde eine Vorklasse gelegt, die nicht auf die Schulpflicht anrechenbar ist. Es können Kinder Aufnahme finden, die am 30. 6. das fünfte Lebensjahr, auf Antrag auch Kinder, die es am 31. 12. vollendet haben, ferner werden zurückgestellte oder -gestufte schulpflichtige Kinder aufgenommen, soweit sie nicht in Kindertagesstätten entsprechende Förderung erfahren. In einem langfristigen Schulversuch werden die Vorschulklasse und das erste Grundschuljahr zu einer Einheit (»Eingangsstufe«) zusammengefasst. In den östlichen Bezirken werden gemäß Senatsbeschluss vom 30. 6. 1992 die Schulhorte an den vier ersten Klassenstufen der Grundschule und entsprechende Sonderschuleinrichtungen beibehalten. In den westlichen Bezirken sind die Hortplätze (schulpflichtige Kinder nur bis zum vollendeten neunten Lebensjahr) in die Kindertagesstätten integriert und der Jugendhilfe zugeordnet. Unter den Begriff »Berliner Oberschule« fallen alle Jahrgangsstufen von der 7. bis zur 10. Klasse; es gibt sie als Haupt-, Real-, Gesamtschulen und als Gymnasien (bis 10. Klasse). Für ausländische Jugendliche, die beim Zuzug aus dem Ausland nach Berlin 14 oder 15 Jahre alt sind, wurden an einigen Oberschulen Eingliederungslehrgänge von ein- bis zweijähriger Dauer eingerichtet; sie treten an die Stelle des Besuchs der Hauptschule, wenn die Jugendlichen nach ihrem Bildungsstand den Hauptschulabschluss (nach dem 9. Schuljahr) nicht innerhalb von zwei Jahren erreichen können. Der erweiterte Hauptschulabschluss nach erfolgreichem Abschluss des 10. Schuljahres kann bei entsprechendem Leistungsstand des Schülers als dem Realschulabschluss gleichwertig bestätigt werden. Die Realschule kennt im Wahlbereich fünf Richtungen. Für geeignete Schüler der Realschulen ist ein gymnasialer Aufbauzug ab der 9. sowie nach der 10. Klasse eingerichtet. Bei den Gesamtschulen werden leistungsdifferenzierte Fachleistungskurse angeboten, über die der Zugang zur gymnasialen Oberstufe erfolgt. Es handelt sich um Mathematik und die erste Fremdsprache (7. Klasse), Deutsch (8. Klasse) und Naturwissenschaften (9. Klasse). Die Gesamtschulen sind überwiegend an so genannten Bildungszentren eingerichtet, die für den Ganztagsbetrieb auch mit einem Jugendfreizeitheim, Sportstätten, Bibliothek, Volkshochschule, Speisesaal, Cafeteria ausgestattet sind; die neueren sind in Form von Schuldörfern eingerichtet. Die gymnasiale Oberstufe beginnt nach Abschluss der Klasse 10; diese ist seit 1991/92 aufgeteilt in eine Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11), in der die Schüler weiterhin im Klassenverband arbeiten, und eine anschließende Kursphase, die mit dem Abitur abgeschlossen wird. Die gymnasiale Oberstufe gibt es an Gymnasien, Gesamtschulen und berufsfeldorientierten Oberstufenzentren (OSZ). Die OSZ wurden ab 1979 eingerichtet, um die allgemeine und berufliche Bildung enger aufeinander zu beziehen. In ihnen sind jeweils nach Berufsfeldern Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule (Voraussetzung für den Besuch ist ein Realschulabschluss) und gymnasiale Oberstufe mit berufsfeldbezogenem Profil zusammengefasst. Den OSZ sind zum Teil auch Fachschulen angeschlossen, die aber auch daneben bestehen.
 
Im Hochschulbereich bestehen die FU (gegründet 1948) mit verschiedenen Kliniken, die TU (gegründet 1799, TH seit 1879, als TU neu eröffnet 1946), die nach der deutschen Einheit weitergeführte Humboldt-Universität zu Berlin mit Kliniken, ferner die E. A. P. Europäische Wirtschaftshochschule. Daneben stehen die Kunsthochschulen: die Hochschule der Künste (gegründet 1975 durch Zusammenschluss der Staatlichen Hochschulen für Bildende Künste und für Musik und Darstellende Kunst), im Ostteil der Stadt die Kunsthochschule, die Hochschule für Musik »Hanns Eisler« und die Hochschule für Schauspielkunst »Ernst Busch«. Auf Fachhochschulebene gibt es die Technische Fachhochschule, die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft, die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, die Fachhochschule für Wirtschaft, die Fachhochschule des Bundes (Fachbereich Sozialversicherung), die Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik sowie, ebenfalls für den sozialen Bereich, die Evangelische Fachhochschule und die Katholische Fachhochschule. Berlin ist auch Sitz der Fachhochschule der Telekom. 1993 nahm die neu errichtete Berufsakademie ihre Arbeit auf.
 
Berlin hat als Sitz außeruniversitärer Forschungseinrichtungen seit Beginn der 1990er-Jahre ein stark verändertes Gesicht bekommen. Neben die Großforschungseinrichtung Hahn-Meitner-Institut Berlin GmbH (mit 1991 eröffnetem Forschungsreaktor), das Fritz-Haber-Institut der Max-Planck-Gesellschaft, das DAI (Deutsches Archäologisches Institut), das Wissenschaftskolleg zu Berlin - Institute for Advanced Study, das DIN Deutsches Institut für Normung e. V., das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), das Deutsche Institut für Urbanistik, das Fraunhoferinstitut für Produktionsanlagen (IPK) und das Institut für Werkzeugmaschinen und Fertigungstechnik (IWF) der TU Berlin (seit 1986 gemeinsam im 1982-86 am Spreeufer errichteten Produktionstechnisches Zentrum, PTZ) u. a. länger bestehende Einrichtungen sind getreten: 1992 das Wissenschaftsforum Berlin, das Institut für Angewandte Analysis und Stochastik (IAAS) im Forschungsverband Berlin e. V. sowie andere Institute der Blauen Liste, die Großforschungseinrichtung Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) in Berlin-Buch, in dem drei Zentralinstitute (für Krebsforschung, für Herz-Kreislauf-Forschung und für Molekularbiologie) der ehemaligen Akademie der Wissenschaften der DDR aufgingen, die beiden Max-Planck-Institute (MPI) für Kolloid- und Grenzflächenforschung und für Infektionsbiologie und 1994 das MPI für Wissenschaftsgeschichte sowie ebenfalls 1994 zunächst für zehn Jahre das Instituts für angewandte Chemie in Berlin-Adlershof. 1992 wurde die Grundlage für die Errichtung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Künste mit Sitz in Berlin, in der unter großen Schwierigkeiten die ehemaligen Westberliner und die ehemalige Akademie der Künste der DDR personell zusammengeführt wurden, und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, ebenfalls mit Sitz in Berlin, gelegt, deren konstitutierende Sitzung 1993 stattfand.
 
Publizistik:
 
Presse: Der Markt der Printmedien hat sich nach der Vereinigung langsam konsolidiert, einige Neugründungen (z. B. die Straßenverkaufszeitung »Super!«, Burda-Verlag) oder Übernahmen (»Neue Zeit«, Verlag Frankfurter Allgemeine Zeitung, »Berliner Kurier am Abend«, Gruner + Jahr) mussten nach kurzer Zeit aufgeben; weitere, alteingesessene Zeitungen wurden eingestellt (z. B. »Spandauer Volksblatt«), andere, in der DDR viel gelesene Publikationen (z. B. »Wochenpost«) mussten drastische Auflagensenkungen hinnehmen. Auf dem Berliner Zeitungsmarkt erscheinen 2001 zehn Tageszeitungen. Auflagenstärkste davon ist das Boulevardblatt »B. Z.« (268 000, Ullstein-Verlag), es folgen als führende Abonnementzeitung die »Berliner Zeitung« (202 000) und die Kaufzeitung »Berliner Kurier« (176 000, beide Gruner + Jahr), ferner die »Berliner Morgenpost« (171 000, Ullstein), »Bild Berlin/Brandenburg« (141 000, Springer) und »Der Tagesspiegel« (137 000, Holtzbrinck). Überregional verbreitet sind »Die Welt« (249 000), das PDS-Organ »Neues Deutschland« (57 000) sowie die beiden alternativen Blätter »die tageszeitung« (60 000) und »Junge Welt« (20 000). Hinzu kommen Berlin-Ausgaben türkischer Zeitungen und einige Wochenzeitungen.
 
Rundfunk:
 
Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt ist der Sender Freies Berlin (SFB), der fünf Hörfunkprogramme (drei zusammen mit dem Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg, ORB) und das Regionalfernsehprogramm »B 1« verbreitet. Berlin ist ferner Standort des DeutschlandRadios. Im privaten Hörfunk konkurrieren etwa zehn Lokalsender (meist Musikkanäle), darunter »Radio Hundert, 6« (Sendestart 1987), »104,6 RTL« (1991), »r.s. 2« (1992, hervorgegangen aus Rias 2); bundesweit sendet der Musiksender »JAM FM«. Lokale Fernsehsender sind »FAB — Fernsehen aus Berlin« (Sendestart 1991), »TV.Berlin« (TVB, 1998), »XXP« (2001, mit überregionalem Programm) und der türkisch-deutschsprachige Kanal »TD 1« (1985). In Berlin ansässige bundesweit verbreitete Privatfernsehsender sind Sat.1 (1984), die Nachrichtenkanäle »n-tv« (1992) und »N24« (2000) sowie der türkische Sender »TRT-INT« (1987).
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Nachdem Krieg und Demontagen 66 % der industriellen Kapazität - in Berlin (West) 76,5 %, in Berlin (Ost) 48 % - vernichtet hatten, gingen durch die Spaltung Deutschlands und Berlins, den Verlust der Hauptstadtfunktion, die Blockade 1948/49 und die anhaltende Isolierung des Westteils von seinem Umland weitgehend die traditionellen Grundlagen der Wirtschaft verloren. Beide Teile der Stadt wurden wirtschaftlich und finanziell in die beiden Teile des gespaltenen Deutschlands eingegliedert. In Anbetracht dessen ist der wirtschaftliche Aufstieg seit 1950 beachtlich. Zwar konnte Berlin seine frühere Bedeutung als eine der größten Industriestädte Deutschlands behaupten, ohne jedoch die ehemalige Bedeutung als wichtigstes Handels-, Verkehrs- und Finanzzentrum Mitteleuropas und als Wirtschaftszentrum Deutschlands wiederzuerlangen.
 
Berlin (West) hatte aufgrund seiner politischen Situation (v. a. infolge der Politik der UdSSR) besondere Schwierigkeiten in der wirtschaftlichen Aufbauphase nach dem Zweiten Weltkrieg (1950 gab es z. B. noch rd. 300 000 Arbeitslose). Um den mit dem wirtschaftlichen Aufschwung (und dem Wegbleiben von 50 000 Arbeitnehmern nach dem Mauerbau) verbundenen Arbeitskräftebedarf in den 60er-Jahren zu decken, wurden Arbeitnehmer aus dem übrigen Bundesgebiet und aus dem Ausland angeworben. 1970-84 nahm indes die Zahl der Arbeitsplätze in der Industrie um 42 % ab.
 
Für Berlin (West) waren das produzierende Gewerbe und der Dienstleistungssektor die wichtigsten Wirtschaftszweige. Dabei gewann der Dienstleistungsbereich (v. a. der öffentliche Dienst) seit 1970 gegenüber der Industrie immer mehr an Bedeutung, während sich die Beschäftigtenzahl in der Industrie seit 1960 fast halbierte.
 
In Berlin (Ost) wurde der Anteil der volkseigenen Industrie im Rahmen der Wirtschaftsplanung der DDR auf Kosten der privaten Wirtschaft ständig vergrößert. Berlin (Ost) war ein wichtiges Industriezentrum, das (1985) 5,6 % der gesamten industriellen Bruttoproduktion der DDR - zuzüglich Berlin (Ost) - erwirtschaftete. Besonders bedeutend waren Elektrotechnik und Elektronik, gefolgt vom Maschinen- und Fahrzeugbau, der Leichtindustrie, der chemischen Industrie und der Lebensmittelindustrie. Wegen der Rolle von Berlin (Ost) als Verwaltungszentrum der DDR war der Anteil der in »nicht produzierenden Bereichen« (öffentliche Verwaltung u. a.) Beschäftigten mit (1985) 31,3 % besonders hoch. Im industriellen Sektor (Industrie, Handwerk, Bauwirtschaft) arbeiteten 35,9 %, in Handel und Verkehr 26,1 % der Beschäftigten.
 
Industrie:
 
Berlin (West) war neben Hamburg und München größte deutsche Industriestadt, wichtige Zweige waren elektrotechnische, chemischen Industrie, Nahrungs- und Genussmittelindustrie (z. B. Tabakverarbeitung) sowie Fahrzeugbau. Die Textil- und Bekleidungsindustrie hat an Bedeutung verloren.
 
Die Wiedervereinigung Deutschlands, die Öffnung der Grenzen nach Osteuropa sowie die Vollendung des Europäischen Binnenmarkts stellen Berlin und sein Umland vor vielfältige wirtschaftliche und verkehrspolitische Herausforderungen. Nach dem Wegfall der künstlichen Trennung vom Umland muss Berlin seine Verflechtungsbeziehungen zu den Nachbarregionen wieder aufbauen. Darüber hinaus war Berlin durch die geopolitische Lage vor der Vereinigung von der Unterstützung des Bundes abhängig. Nach der Vereinigung sind diese Maßnahmen abgebaut worden, was besonders bei den Unternehmen dazu führt, sich mit weniger Subventionen unter neuen Bedingungen im Wettbewerb behaupten zu müssen.
 
Mit (1994) 141,1 Mrd. DM (davon 107,2 Mrd. DM im West- und 33,9 Mrd. DM im Ostteil) werden in Berlin 4,2 % des Bruttoinlandprodukts (BIP) Deutschlands erwirtschaftet. Für den Ostteil wird ein BIP je Einwohner von 26 099 DM, für den Westteil von 49 129 DM ausgewiesen. Berlin liegt damit über dem Durchschnitt der neuen beziehungsweise der alten Bundesländer mit 22 015 DM beziehungsweise 45 295 DM. Die Arbeitslosenquote im Westteil ist mit (1994) 13,3 % (1992: 11,1 %) erstmals höher als die Arbeitslosenquote im Ostteil der Stadt (13,0 %; 1992: 14,3 %). Die Arbeitslosenquote im Westteil ist höher als der Durchschnitt der alten Bundesländer (9,2 %), im Ostteil niedriger als die Quote der neuen Bundesländer (16,0 %).
 
Seit Überwindung der Teilung der Stadt befindet sich die Berliner Wirtschaft im Umbruch, der sich v. a. in der rückläufigen Entwicklung des industriellen Sektors widerspiegelt. In der Industrie sind 1989-94 knapp 200 000 Arbeitsplätze, überwiegend im Ostteil, verloren gegangen. Demgegenüber konnten Dienstleistungssektor und Handwerk sowie die Bauwirtschaft überdurchschnittliche Steigerungsraten erzielen. Große Hoffnungen werden an den Umzug der Bundesregierung geknüpft. Dies betrifft u. a. die Neuansiedlung von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie von Verbänden und sonstigen Organisationen und die damit verbundene Schaffung von Arbeitsplätzen. Besonders gefördert werden auch Forschung und Entwicklung v. a. in bestehenden und neu geschaffenen Technologiezentren (z. B. WISTA - Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Adlershof).
 
Im produzierenden Gewerbe einschließlich Bauwirtschaft erwirtschaften (1993) knapp 29 % der Erwerbstätigen 35,6 % der Bruttowertschöpfung (Westteil 38,4 %, Ostteil 25,0 %). Ende 1994 waren in der Industrie (in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten) rd. 158 200 Menschen tätig (126 400 im West- und 31 800 im Ostteil). Wichtigster Industriezweig ist die Elektroindustrie (31,3 % der Industriebeschäftigten), gefolgt von der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (13,0 %), dem Maschinenbau (10,4 %) und der chemischen Industrie (8,5 %). Im Handwerk arbeiten in rd. 25 000 Betrieben rd. 52 000 Personen.
 
Dienstleistungssektor:
 
Im Dienstleistungssektor hat der staatliche Bereich ein überdurchschnittliches Gewicht, u. a. durch oberste Bundesbehörden (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Bundesgesundheitsamt, Bundeskartellamt, Bundesdruckerei, Bundesamt für Materialprüfung, Umweltbundesamt, Deutscher Entwicklungsdienst, Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung). Bedeutung hat Berlin als internationale Kongress- und Messestadt (mit Ausstellungsgelände am Funkturm). Die bekanntesten regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen sind die Internationale Grüne Woche, die Internationale Tourismus-Börse, die Internationale Funkausstellung und die Übersee-Import-Messe. Für Kongresse und Tagungen steht seit 1979 das Internationale Congress Centrum (ICC) zur Verfügung. Der Fremdenverkehr hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. 1994 kamen rd. 3,075 Mio. Besucher nach Berlin, davon waren 712 000 Auslandsgäste. Die Zahl der Übernachtungen betrug (1994) 7,344 Mio., darunter waren 1,902 Mio. Auslandsgäste.
 
Im Dienstleistungssektor waren insgesamt 953 000 Personen beschäftigt, davon 604 000 im Westteil. Dies entspricht einer Beschäftigungszunahme von 17 %. Im Ostteil der Stadt ist die Beschäftigtenzahl hingegen rückläufig. Knapp 21 % der Beschäftigten des Dienstleistungssektors entfallen auf den öffentlichen Sektor (Anteil an der Bruttowertschöpfung 19,8 %). Die höchsten Zuwachsraten im Westteil verzeichnen die Bereiche hochwertiger produktionsnaher Dienstleistungen sowie Banken und Versicherungsunternehmen mit knapp 40 % sowie der Bereich Handel, Verkehr und Nachrichtenwesen mit 21,3 %. Die Anteile an der Bruttowertschöpfung liegen bei 31,9 % beziehungsweise 12,6 %.
 
Verkehr:
 
Durch den Bau der Berliner Mauer wurde der innerstädtische Verkehr zwischen beiden Teilen Berlins unterbrochen. Die öffentlichen Verkehrsmittel endeten jeweils an der Sektorengrenze. Im öffentlichen Personennahverkehr wurden die unterbrochenen U- und S-Bahnlinien wieder zusammengeführt. Die Linien der U-Bahn haben eine Länge von (2000) 180,1 km (1991: 134,1 km), die Länge des S-Bahnnetzes beträgt (2000) 324 km (1991: 249,5 km). Der früher wichtige Straßenbahnverkehr wurde 1967 im Westteil eingestellt, 1995erfolgte hier die Inbetriebnahme der ersten Neubaustrecke. Im Ostteil der Stadt haben die Straßenbahnen noch große Bedeutung. 2000 umfaßte die Streckenlänge der Straßenbahn in der Stadt insgesamt 431,6 km, der weitere Ausbau des Netzes ist geplant. Seit Beendigung der Teilung müssen sich Verkehrsplanung und -politik für die Region Berlin auf eine neue beziehungsweise wiedererlangte verkehrsgeographische Situation einstellen. Berlin ist ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt. Es ist vollständig von einem Autobahnring umgeben, in den mehrere nach Berlin führende Autobahnen münden. Der Eisenbahnverkehr läuft über die Bahnhöfe Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Hauptbahnhof (ehemaliger Ostbahnhof), Berlin-Lichtenberg, Berlin-Schöneweide und Berlin-Schönefeld. Die bis 1945 bedeutenden Kopfbahnhöfe (z. B. Anhalter Bahnhof) sind seit langem stillgelegt und teilweise abgerissen worden. Im Oktober 1995 wurde mit dem Bau des Tiergartentunnels begonnen, zu dem ein 3,4 km langer viergleisiger Eisenbahntunnel und ein 2,7 km langer Autotunnel zählen. Die drei Berliner Flughäfen Tegel (2000 10,3 Mio. Fluggäste), Schönefeld (2000 2,2 Mio. Fluggäste) und Tempelhof (2000 0,8 Mio. Fluggäste) haben bereits die Grenzen ihrer Auslastung erreicht. Vorgesehen ist der Ausbau des Flughafens Schönefeld. Berlin ist durch den Oder-Spree-Kanal, den Oder-Havel-Kanal und den Teltowkanal mit dem europäischen Wasserstraßennetz verbunden. Der Güterumschlag der Berliner Häfen betrug (2000) 4,1 Mio. Tonnen.
 
Stadtbild:
 
Die bauliche Gliederung Berlins lässt eine Dreiteilung in City, wilhelminischer Großstadtgürtel und Außenbezirke erkennen: Im Kern der Siedlungsballung liegt die am stärksten durch Krieg und Nachkriegszeit veränderte City. Sie ist auch heute noch, bei geringer Wohnbevölkerung, Sitz wichtiger Einrichtungen von Verwaltung, Wirtschaft und Kultur. Der sich nach außen allseits anschließende, durch Verkehrsanlagen, Gewässer, Industrie- und Grünflächen gegliederte, geschlossen bebaute wilhelminische Großstadtgürtel ist nach Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft der bedeutendste städtische Teilraum mit sehr dichter Bebauung, vielfach ungünstigen Wohnverhältnissen, aber auch vielen Grünanlagen. Alte, mehr oder weniger städtisch überformte Dorfkerne zeugen von früheren Stadien der Siedlungsentwicklung. Die durch den S-Bahn-Ring verbundenen, 1961 an der Sektorengrenze jedoch getrennten Glieder des Großstadtgürtels haben nach dem weitgehenden Ausfall der alten City zahlreiche Funktionen des Kernraumes übernommen. Das Zooviertel, bereits früher mit der alten City konkurrierend, entstand nach starken Kriegszerstörungen mit Kurfürstendamm und Tauentzienstraße als City von Berlin (West) neu. Als Verwaltungszentrum hat der Fehrbelliner Platz große Bedeutung erlangt. Strukturell äußerst vielfältig sind die Stadtteile und Außenbezirke. Neben ausgedehnten landwirtschaftlich genutzten Flächen (v. a. im Nordosten) stehen die Naherholungsgebiete (Wälder, Gewässer) im Südosten, Südwesten und Nordwesten. Entlang den ins Umland führenden Bahnstrecken und Straßen greift, teilweise mit Industrieflächen abwechselnd, eine meist aufgelockerte, immer wieder an die Dorfkerne angelehnte Wohnbebauung unterschiedlichen Alters weit in das Umland. Ausgedehnte Industrieareale haben sich an Spree und Oberhavel, weiten Strecken der Kanäle und längs der Bahnstrecken angesiedelt. Dazwischen liegen immer wieder ausgedehnte Schrebergärten.
 
Nach 1945 wurden (bis 1986) rd. 1 Mio. Wohnungen mit allen Folgeeinrichtungen gebaut, davon (bis Ende 1986) rd. 570 000 neue Wohnungen in Berlin (West), und zwar v. a. in großen Siedlungen; es sind dies in Berlin (West) u. a. Charlottenburg-Nord, das Märkische Viertel, das Falkenhagener Feld, die Gropiusstadt und Lichterfelde-Süd, in Berlin (Ost) das Salvador-Allende-Viertel in Köpenick, das Neanderviertel, die Hans-Loch-Siedlung und Marzahn. Die zerstörten Industriegebiete sind wieder entstanden.
 
Das historische Stadtbild wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört und durch den Bau der Berliner Mauer zerrissen. Die sich mit der Vereinigung der 1948-90 getrennten Stadthälften ergebenden Aufgaben stellen eine große Herausforderung an die stadtplanerische Gestaltung dar.
 
Zu den ältesten sakralen Bauwerken gehören die ehemalige Franziskanerklosterkirche (um 1300; Ruine), die wieder aufgebaute, für Ausstellungen genutzte Nikolaikirche (1230-1470) und die Marienkirche (13./15. Jahrhundert). Aus der Renaissance stammen das Jagdschloss Grunewald (C. Theyss, 1542; heute Museum) und die Zitadelle Spandau (1560-94 als Festung nach italienischem System errichtet). Das Ribbeckhaus (1624) neben dem Neuen Marstall ist das einzige erhaltene Bürgerhaus der Spätrenaissance in Berlin. Die Barockzeit prägte das Stadtbild wesentlich: Schloss Charlottenburg (1695-1791 von K. Nering, J. F. Eosander von Göthe, G. W. von Knobelsdorff und C. G. Langhans; im Ehrenhof berühmtes Reiterdenkmal des Großen Kurfürsten von A. Schlüter, 1696 ff., früher auf der Langen Brücke am Berliner Stadtschloss; im Park Mausoleum der Königin Luise von K. F. Schinkel, Marmorsarkophag von C. D. Rauch), Zeughaus (1695-1706, die 22 Masken sterbender Krieger von Schlüter sind ein Höhepunkt der deutschen Barockplastik; heute Sitz des Deutschen Historischen Museums, moderner Erweiterungsbau von I. M. Pei 1999-2003) und das Berliner Stadtschloss (1698-1715 von Schlüter und Eosander von Göthe, 1944/45 schwer beschädigt, 1950/51 gesprengt und abgetragen, Neubau auf Beschluss des Bundestages 2002 geplant als »Humboldt-Forum«). An seiner Stelle wurde unter Einbeziehung des historischen Lustgartens (ehemalige Parkanlage von P. J. Lenné, 1832 begonnen; seit 1935 planiert, 1998-99 neu gestaltet in Anlehnung an Pläne von Schinkel) der Marx-Engels-Platz (heute wieder Schloßplatz) angelegt und das ehemalige Staatsratsgebäude (1962-64), ein Stahlskelettbau, dem ein zweigeschossiges Barockportal des Schlosses eingefügt wurde, errichtet. Friedrich der Große ließ durch Knobelsdorff die Hofoper (1741-43, nach Brand 1843 von C. F. Langhans erneuert; heute Deutsche Staatsoper) und das Prinz-Heinrich-Palais (1748-66, barocke Dreiflügelanlage nach Plänen von Knobelsdorff, seit 1810 Sitz der Universität) bauen; daneben ließ er die Alte Bibliothek (1775-80 nach dem Vorbild des Michaelertrakts der Wiener Hofburg; 1945 ausgebrannt, 1967-69 wiederhergestellt) und die Hedwigskathedrale (1747-73 nach dem Vorbild des römischen Pantheons; 1943 ausgebrannt, beim Wiederaufbau 1952-63 stark verändert, innen modernisiert) errichten. Im Wesentlichen auf eine städtebauliche Planung Knobelsdorffs zurückgehend, bildeten diese Bauten das so genannte Forum Fridericianum (Lindenforum). Im Klassizismus entstanden die Bauten Schinkels (u. a. Neue Wache, 1816-18, seit 1993 nationale Zentrale Gedenkstätte Deutschlands; Altes Museum, 1822-30; Schauspielhaus, 1818-21; Friedrichswerdersche Kirche, 1824-30, restauriert, seit 1987 Schinkel-Museum, Teil der Nationalgalerie), das Brandenburger Tor (1788-91 von C. G. Langhans nach dem Vorbild der Propyläen auf der Athener Akropolis; Quadriga mit der Siegesgöttin 1794 von G. Schadow), Wahrzeichen Berlins, sowie die Bauten auf der Pfaueninsel (Schloss als künstliche Ruine 1797 vollendet, ferner Meierei, Kavaliershaus mit 1826 von Schinkel vorgeblendeter Fassade eines spätgotischen Danziger Bürgerhauses, Luisentempel u. a.), Schloss Bellevue (1785-89, seit 1994 Amtssitz des Bundespräsidenten), Schloss Tegel (1820-24 von Schinkel, Humboldt-Museum), Schloss Kleinglienicke (1826 von Schinkel) und das gotisierende Kreuzbergdenkmal (von Schinkel entworfenes gusseisernes Nationaldenkmal für die Befreiungskriege 1813-15). Einheitlichstes Bauensemble Berlins ist der Gendarmenmarkt mit Schinkels Schauspielhaus (1818-21), flankiert vom Deutschen und Französischen Dom (1701-08, die Kuppeltürme 1780-85 von K. von Gontard), als Pendants konzipiert. Eindrucksvolle Bauwerke befinden sich entlang der 1647 nach holländischem Vorbild angelegten Prachtallee »Unter den Linden«: Schlossbrücke (1819-24 von Schinkel), Kronprinzenpalais (17.-19. Jahrhundert), Prinzessinnenpalais (1733-37, jetzt Operncafé), davor vier Feldherrendenkmale von Rauch (1819 ff.), Zeughaus, Neue Wache und Singakademie (1825-27, heute Maxim-Gorki-Theater). Rauchs Reiterstandbild Friedrichs des Großen (1851), seit 1963 in Potsdam im Park von Sanssouci aufgestellt, befindet sich seit 1981 wieder »Unter den Linden«. Bauten der wilhelminischen Zeit sind die Siegessäule auf dem Großen Stern im Tiergarten (1869-73), der Dom am Lustgarten (1894-1904; 1944 schwer beschädigt, wieder aufgebaut und 1993 neu geweiht; wertvolle Ausstattungsstücke, u. a. Hohenzollern-Prunksarkophage nach Entwürfen von Schlüter); bedeutend auch das Rote Rathaus (1861-69 in rotem Backstein mit Terrakotten) mit 74 m hohem Turm. Das Gebäude des ehemaligen Reichstags (1884-94 von P. Wallot, 1933 und 1945 stark zerstört; wiederhergestellt) wurde als Sitz des Parlaments 1995-99 von Lord N. Foster umgebaut. Der teilweise zerstörte Turm der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche (F. Schwechten, 1891-95) wurde in den Kirchenneubau von E. Eiermann 1962 einbezogen. Ein einmaliges Bauensemble bietet die derzeit durch umfangreiche Sanierungs-, Restaurierungs- und Umbaumaßnahmen (Masterplan 1999 genehmigt) geprägte Museumsinsel mit Altem Museum (1822-30), Neuem Museum (1843-55; im Krieg schwer beschädigt, derzeit Wiederaufbau, Modernisierung und Erweiterung), Alter Nationalgalerie (1866-76), Pergamon-Museum (1909-30) und Bode-Museum (1897-1904). Nach dem Ersten Weltkrieg entstanden wegweisende Großsiedlungen (u. a. Siemensstadt und Britz) sowie moderne Einzelbauten: Montagehalle der AEG-Turbinenfabrik (1909 von P. Behrens), Funkturm (1924-26 von H. Straumer), Haus des Rundfunks (1929-31 von H. Poelzig), Shellhaus (1928-31 von E. Fahrenkamp), Olympiastadion (1934-36 von W. March). Infolge der starken Zerstörungen der Stadt im Zweiten Weltkrieg erhielt auch nach 1945 der Siedlungsbau eine große Bedeutung. So entstand die Gropiusstadt (1964 ff.) im Südosten und das Märkische Viertel (1963 ff.) im Norden. Das 1955-60 von internationalen Architekten (u. a. W. Gropius, O. Niemeyer) erbaute Hansa-Viertel am Tiergarten ist ein für die Interbau 1957 projektiertes Wohnviertel. Im Rahmen der Internationalen Bauausstellung Berlin (IBA) 1987 wurden unter der Leitung von J. P. Kleihues (seit 1979) Neubebauungen und Sanierungen durchgeführt (SO 36, Südliche Friedrichstadt, Luisenstadt). Zu den zahlreichen Beispielen moderner Einzelbauten des 20. Jahrhunderts gehören des Weiteren das Corbusier-Haus (1957), die Kongresshalle (1957 von H. A. Stubbins, 1980 teilweise eingestürzt, 1986 wieder aufgebaut und 1989 als Haus der Kulturen der Welt eröffnet), das Europa-Center (1963/64 von H. Hentrich und H. Petschnigg), die Philharmonie und die Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz (1960-63 und 1967-78 von H. Scharoun), die Neue Nationalgalerie (1965-68 von L. Mies van der Rohe), das Internationale Congress Centrum (ICC; 1976-79), das Bauhaus-Archiv/Museum für Gestaltung (Entwurf 1964 von Gropius, 1976-79 verändert ausgeführt). An die während der nationalsozialistischen Diktatur Hingerichteten erinnern die Gedenkkirche Maria Regina Martyrum (1963; mit Wandbild von G. Meistermann) sowie die besonderen Gedenkstätten des 20. Juli in Plötzensee und im ehemaligen Bendlerblock, Stauffenbergstraße. 1948 wurde das Sowjetische Ehrenmal in Berlin-Tiergarten, 1949 das in Berlin-Treptow errichtet. Im östlichen Stadtteil entstanden v. a. seit 1951 neue Wohn- und Einzelbauten, anfänglich historisierend (Karl-Marx-Allee, ehemalige Stalinallee; Frankfurter Allee; Lückenbebauung »Unter den Linden«; Wohngebiete »Fischerinsel«, Leipziger Straße, Rathausstraße). Das alte Zentrum der Stadt um den Alexanderplatz mit den Bürohäusern »Berolina« und »Alexander« (1929 und 1932 von P. Behrens) erhielt u. a. mit dem Fernsehturm (365 m hoch; 1966-69), dem Haus des Lehrers (1961-64), der Kongresshalle und dem Hotel »Stadt Berlin« (1969) ein neues Gesicht. 1973-76 wurde der Palast der Republik, früher Sitz der Volkskammer, am ehemaligen Marx-Engels-Platz (heute Schloßplatz) gebaut; 1984 entstand der neue Friedrichstadtpalast; bis 1987 erfolgte unter Einbeziehung moderner Bauelemente der Wiederaufbau des Nikolaiviertels. 1988 begann in der Oranienburger Straße der Wiederaufbau der Neuen Synagoge (1857 ff., 1943 zerstört), die - umgestaltet und teilweise restauriert - 1995 als Centrum Judaicum ihrer Bestimmung übergeben werden konnte.
 
Mit der neuen Funktion Berlins als Hauptstadt des wieder vereinigten Deutschlands setzte eine rasante städtebauliche Entwicklung unter Beteiligung führender Architekten des In- und Auslandes ein. Die Stadt wurde zur größten Baustelle Europas v. a. mit den Projekten im Regierungsviertel mit Bundestag, Bundesrat und Kanzleramt im Spreebogen sowie den Zentren Spreeinsel, Alexanderplatz, Potsdamer, Leipziger und Pariser Platz. Den Entwurf für den Neubau des Bundeskanzleramtes schufen Axel Schultes und Charlotte Frank (ausgeführt 1997-2001). Den Auftrag für das Stadtquartier am Lehrter Bahnhof erhielt 1994 O. M. Ungers. Der Auftrag für den Bahnhof selbst, den neuen Zentralbahnhof (1998 ff., Fertigstellung 2006 geplant), ging an das Architektenbüro Gerkan, Marg & Partner. Die Projektleitung und Weiterplanung für die Bauten des Kulturforums wurde nach dem Rücktritt von R. Gutbrod (1984) Christoph Sattler und Heinz Hilmer übertragen: Nach »Piazetta« (1991) und der Haupteingangshalle der Museen und dem Gebäude für das Kupferstichkabinett mit Kunstbibliothek (1994) wurde die Gemäldegalerie gebaut (fertig gestellt 1998). R. Piano und Christoph Kohlbecker übernahmen 1992 als Chefarchitekten des Potsdamer Platzes eines der größten Projekte der Stadt; beteiligte Architekten: u. a. Isozaki Arata, H. Kollhoff, Ulrike Lauber und Wolfram Wöhr, Rafael Moneo und Sir R. Rogers; den Sony-Komplex baute H. Jahn (2000 eröffnet). D. Libeskind schuf den Entwurf für das Jüdische Museum (Ausführung 1992-99, als Museum feierlich eröffnet 2001). Ein Holocaust-Mahnmal, dessen symbolischer Baubeginn im Januar 2000 stattfand, wird in der Nähe des Brandenburger Tors nach dem Entwurf des amerikanischen Architekten P. Eisenman entstehen (Fertigstellung 2004 geplant). An die Bücherverbrennung vom 10. 5. 1933 erinnert auf dem Bebelplatz ein unterirdisches Mahnmal (1995 errichtet) des israelischen Künstlers Micha Ullman. Das Internationale Ausstellungs- und Dokumentationszentrum »Topographie des Terrors« (1997 folgende) baut der schweizerische Architekt Peter Zumthor. - In die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes wurden aufgenommen: die Museumsinsel in Berlin-Mitte, Jagdschloss Glienicke (1682-86, spätere Veränderungen) mit dem von P. J. Lenné gestalteten Garten (1860-62, 1986-88 rekonstruiert), die Pfaueninsel sowie der an Berlin angrenzende, schon zu Potsdam gehörende Sacrower Schlosspark mit der Heilandskirche (1841/42).
 
 Geschichte:
 
Um die Burgen Köpenick (genannt 1209) und Spandau (genannt 1197) entstanden im 12. Jahrhundert Siedlungen, etwa 1180/1200 die auf der Spreeinsel gelegene Fernhandelssiedlung Cölln (erste urkundliche Erwähnung 1237) sowie auf dem rechten Spreeufer Berlins (erste urkundliche Erwähnung 1244). Nach der Eroberung des Spreegebiets um 1200 veranlasste der in diesem Gebiet zunehmende Handel die askanischen Markgrafenbrüder Johann I. (1225-66) und Otto III. (1225-67) von Brandenburg zwischen 1230 und 1240 zur Verleihung des Stadtrechts an die bereits vorhandenen vorstädtischen Siedlungen Cölln und Berlin (nach 1250 Bezeichnung Stadt belegt); beide wuchsen bald zur Doppelstadt (Magdeburger Stadtrecht) zusammen. Der älteste Kern Berlins lag um die ehemalige Nikolaikirche am Molkenmarkt (früher Alter Markt; Ausgrabungen 1956-58 sowie 1980-82).
 
Die Begünstigung durch die Markgrafen und die besonders verkehrsgünstige Lage am Schnittpunkt des Wasserwegs zur Elbe mit den Landverbindungen zu den Nord- und Ostseehäfen sowie der Fernhandelsstraßen von Leipzig und von Magdeburg nach den Ländern im Norden und Osten ließen die Doppelstadt rasch aufblühen und machten bereits in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts die Erweiterung um das Marienviertel mit dem Neuen Markt und der Marienkirche notwendig. Später wurden die Dörfer Wedding (1289), Reinickendorf (1397), Rosenfelde (1319; ab 1699 Friedrichsfelde), Stralau (1358), Lichtenberg (1391) sowie Pankow (1370/75) erworben; Woltersdorf (auf dem Barnim) und Tempelhof (auf dem Teltow) kamen 1487 beziehungsweise 1435 in den gemeinsamen Besitz von Berlin und seiner Schwesterstadt Cölln. Daneben stand ein beträchtliches Landerwerb der Bürger im Umland.
 
Berlin und Cölln überflügelten schnell Köpenick und Spandau und bildeten nach der Stadt Brandenburg das politische Zentrum der Mark (ab 1307 Union zur Verteidigung und gemeinsame Bürgerverwaltung der Schwesterstädte; ab 1370 gemeinsamer Rat, der im gemeinsamen Rathaus auf der »Neuen Brücke« zusammenkam; 1432 Vereinigung); sie traten der Hanse bei (Zugehörigkeit 1359/1442 belegt), waren nach 1345 mehrfach Tagungsort der brandenburgischen Stände und stellten schon im 14. Jahrhundert das bei weitem größte Steueraufkommen der Mark Brandenburg (1369 Kauf des markgräflichen Münzrechts). Das erstmals 1360 genannte Rixdorf (heute zu Berlin-Neukölln) wurde 1435 vom Johanniterorden an die Doppelstadt verkauft. Unter den Nachfolgern der Askanier (ab 1319/20 Wittelsbacher, ab 1373 Luxemburger) vermochte die Stadt ihre Autonomie zu stärken. Mit dem Übergang der Mark Brandenburg an die Hohenzollern (ab 1411 beziehungsweise 1415/17) wurde nach der Unterwerfung des märkischen Adels durch den Landesherrn Friedrich I. (1415/17-40) auch die Selbstständigkeit Berlins eingeschränkt; Auseinandersetzungen zwischen patrizischem Rat und ständischen Gruppen, die Beteiligung am Stadtregiment verlangten, schwächten zudem die politische Stellung der Stadt. Kurfürst Friedrich II., der Eiserne (1440-70), beendete 1442 die Zwistigkeiten. Er hob die Vereinigung des Rats auf und entzog der Stadt zahlreiche Privilegien (u. a. die Hochgerichtsbarkeit). Ein Aufstand (»Berliner Unwille«; ab 1447) endete 1448 mit der Unterwerfung der Bürgerschaft und Beschneidung von Handelsvorrechten. Als Zeichen der landesherrlichen Macht entstand 1443-51 auf der Cöllner Spreeinsel ein wasserburgähnliches Schloss. Als erster Kurfürst hatte Johann Cicero (1455-99) seine ständige Residenz in Berlin (ab 1470).
 
Der Verlust der Handelsprivilegien hatte die Stadt schwer getroffen und einen wirtschaftlichen Rückgang ausgelöst; trotzdem zählten Berlin und Cölln um 1450 etwa 6 000 Einwohner, die Bevölkerung wuchs bis 1540 auf etwa 11 000 Einwohner an. Nach der Einführung der Reformation (1539) erhielt die Stadt das bislang kurfürstliche Kirchenpatronat; im aufgehobenen Franziskanerkloster (13. Jahrhundert) entstand die Lateinschule zum »Grauen Kloster«. Im Dreißigjährigen Krieg (1618-48) führten Besetzungen und Plünderungen durch schwedische wie auch kaiserliche Truppen zu Zerstörungen und Bevölkerungsverlusten in Berlin und Cölln (1648 wieder 6 000 Einwohner); 1626-48 erhielt Spandau (1560-94 Bau der Zitadelle) eine Umwallung mit drei Bastionen.
 
Unter dem Großen Kurfürsten, Friedrich Wilhelm (1640-88), wurden Berlin und Cölln nach holländischem Vorbild 1658-83 zur Festung ausgebaut, wobei auch der 1662 auf dem linken Spreeufer gegründete Friedrichswerder einbezogen wurde. Seit 1674 entstand beiderseits der 1647 angelegten Esplanade »Unter den Linden« die Dorotheenstadt als Vorstadt und zusätzliche Residenz (gitterförmiger Grundriss). Mit der Vollendung des Oder-Spree-Kanals (1662-68 erbaut) entwickelte sich Berlin zum bedeutenden Umschlaghafen am Wasserweg Hamburg-Breslau und dehnte sich weiter aus. Unter den Nachfolgern des Großen Kurfürsten wuchs das zur Barockresidenz ausgebaute Berlin weiter. Es entstanden die Friedrichstadt (ab 1688), die Stralauer Vorstadt auf dem rechten Spreeufer oberhalb von Alt-Berlin (ab 1690), die Königstadt (ab 1690) und die Spandauer Vorstadt ebenfalls auf dem rechten Spreeufer unterhalb von Alt-Berlin (ab 1699). Eine beim Schloss Lietzenburg seit 1701 entstandene Siedlung erhielt 1705 ebenso wie das zwischen 1695 und 1712 erbaute Schloss den Namen Charlottenburg. Nach 1734 dehnten sich die Dorotheenstadt und besonders die Friedrichstadt durch einwandernde deutsche/ausländische »Kolonisten« weiter aus. Links der Spree, im Süden von Berlin und Cölln, entstand die Köpenicker Vorstadt (ab 1802 Luisenstadt).
 
1709 vereinigte König Friedrich I. in Preußen (seit 1701) unter erheblichen grundrechtlichen Neuordnungen Alt-Berlin, Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt unter Einschluss der Vorstädte zur »Residenzstadt Berlin« mit 56 000 Einwohner (einschließlich der Garnison). Seine aufwendige Hofhaltung belebte Gewerbe und Handel und ließ Berlin auch zum kulturellen Mittelpunkt des damaligen (Brandenburg-)Preußen werden. Sichtbaren Ausdruck fand diese Entwicklung in den Gründungen der Akademie der Künste (1696) und der Akademie der Wissenschaften (1700, auf Initiative von G. W. Leibniz). König Friedrich Wilhelm I. (1713-40) schränkte die Hofhaltung stark ein. Die Einsparungen und die Einquartierung einer starken Garnison (1725: 12 000 Mann bei 60 000 Einwohner) änderten den Stadtcharakter. Friedrich Wilhelm I. sowie nach ihm Friedrich II., der Große (1740-86), förderten im Rahmen ihrer merkantilistischen Wirtschaftspolitik verstärkt die Anlage von Manufakturen und den Zuzug von Gewerbetreibenden. Einen großen Teil der Neubürger Berlins stellten nach 1685 (Edikt von Potsdam) die hugenottischen Refugiés, die auch im Heer und in der Verwaltung bedeutende Stellen übernahmen. Um 1720 stellten die Refugiés etwa 20 % der Berliner Bevölkerung. Die in dieser Zeit entstehende gewerbliche Wirtschaft umfasste neben staatlichen Manufakturen für Pulver, Eisen, Silber und Porzellan auch die staatlich geförderten Manufakturen für Woll- und Baumwollerzeugnisse sowie Tuchwebereien. Ab 1734 wurden die Festungswälle zur Gewinnung von Bauland abgetragen, die Stadt jedoch gleichzeitig mit einer Zollmauer (1866 abgerissen) versehen. Auf sie gehen die heutigen Tornamen Brandenburger, Potsdamer, Hallesches Tor zurück. Im Siebenjährigen Krieg (1756-63) wurde Berlin von österreichischen (1757) und russischen Truppen (1760) besetzt. Die Festung Spandau, die bis 1907 bestand, wurde 1806 sowie erneut 1876-79 verstärkt.
 
Nach der französischen Besatzung (1806-08) brachte die innerhalb der stein-hardenbergschen (preußischen) Reformen erlassene Städteordnung Berlin 1809 die Selbstverwaltung; die 1810/11 eingeführte Gewerbefreiheit belebte die Wirtschaft (etwa 172 000 Einwohner). Daneben setzte sich die bereits im 18. Jahrhundert im Zeichen der Aufklärung begonnene kulturelle Entwicklung fort (u. a. Berliner Romantik). Die Friedrich-Wilhelm-Universität (gegründet 1809) wirkte durch ihre Gelehrten bald auf ganz Deutschland; im 19. Jahrhundert lehrten hier u. a. J. G. Fichte (erster Rektor der Universität), G. W. F. Hegel, A. von Humboldt, die Brüder J. und W. Grimm, L. von Ranke und T. Mommsen. Der wirtschaftliche Aufschwung verstärkte sich nach dem Erlass des preußischen Zollgesetzes (1818) und der Bildung des Deutschen Zollvereins (1834); neu angesiedelt wurden u. a. Maschinen- und Elektroindustrie, z. B. 1837 im Norden die Maschinenbaufabrik Borsig. Nach 1830 entstand auf dem rechten Spreeufer die Friedrich-Wilhelm-Stadt, gegen 1850 wurde mit der Bebauung von Moabit begonnen. Die Luisenstadt im Südosten dehnte sich nach 1840 aus.
 
Im März 1848 war Berlin Brennpunkt der Märzrevolution in Preußen und Deutschland (Straßen- und Barrikadenkämpfe); nach der Erstürmung des Zeughauses (Juni 1848) wurde im November der Belagerungszustand verhängt. In der seit 1847 öffentlich tagenden Stadtverordnetenversammlung errangen die Liberalen 1858 die Mehrheit und stellten ab 1862 eine Reihe bedeutender Oberbürgermeister. Wedding und Moabit wurden 1860/61 eingemeindet. In Spandau entstanden neben den Militärwerkstätten weitere Fabriken, zunächst für den militärischen, bald auch für den zivilen Bedarf. Berlin entwickelte sich zum bedeutenden Handels-, Verkehrs- und Finanzzentrum; 1895 wurden die Brüder Skladanowski in Berlin zu Wegbereitern der Kinematographie in Deutschland.
 
Nach Gründung des Deutschen Reiches 1871 mit In-Kraft-Treten der Reichsverfassung zur Reichshauptstadt und zum Sitz des Reichstags erhoben (16. 6.), gewann Berlin neue zentrale Funktionen politischer sowie wirtschaftlicher Art und entwickelte sich zur Weltstadt; durch den Zuzug immer neuer Arbeitskräfte überschritt Berlin als erste Stadt des deutschen Sprachraums die Millionengrenze (1880: 1 315 000 Einwohner; im Großraum Berlin lebten sogar zwei Millionen Menschen). Technischer Fortschritt zog ein: 1879 fuhr die erste elektrische Straßenbahn, 1902 die erste U-Bahn, 1881 erhielt die Stadt ein Telefonnetz. Zunehmend prägte die Industrie das Stadtbild. Die Bebauung der Vorortgebiete nach dem staatlichen Bebauungsplan (»Hobrecht-Plan«) von 1862 ließ dort infolge der Bodenspekulation große »Mietskasernen« entstehen, große Wohnblocks mit mehreren Hinterhöfen und winzigen Wohneinheiten. Armenviertel wie in anderen Großstädten gab es allerdings nicht. In den Arbeitervierteln im Osten, Südosten und Norden der Stadt herrschten jedoch nahezu untragbare Wohnverhältnisse; 1900 lebte etwa die Hälfte der Berliner in Hinterhofwohnungen. Neben den Arbeitervierteln entstanden Villenvororte. Die Innenstadt entwickelte sich mehr und mehr zur reinen Geschäftsstadt (Zooviertel, Kurfürstendamm). Das rasche Wachstum Berlins ließ 1912 als erste Teillösung der übergreifenden Kommunalprobleme den »Zweckverband Groß-Berlin« zwischen Berlin und den benachbarten Städten und Landgemeinden entstehen. Der hohe Anteil an Industriearbeitern sowie die zum Teil schlechten sozialen Verhältnisse der Arbeiter machten Berlin neben Köln und Leipzig seit Mitte des 19. Jahrhunderts zum Mittelpunkt der deutschen Arbeiterbewegung (F. Lassalle, A. Bebel, W. Liebknecht). Bei den Reichstagswahlen 1877 errangen die Sozialdemokraten zwei der sechs Berliner Wahlkreise, 1912 erhielten sie 3/4 aller abgegebenen Stimmen. Mit der Verfünffachung der jüdischen Bevölkerung zwischen 1871 (36 000) und 1925 (173 000) wurde jüdisches Leben ein wichtiger Bestandteil der Kultur der zur Weltmetropole aufsteigenden Stadt, gleichzeitig verstärkten sich aber auch antijüd. Ressentiments; Berlin wurde infolge dessen ein frühes Zentrum des Antisemitismus in Deutschland (»Berliner Antisemitismusstreit« 1879/80, »Berliner Bewegung«).
 
Im November 1918 war Berlin Zentrum revolutionärer Bestrebungen in Deutschland (Novemberrevolution). Am 9. 11. 1918 proklamierte P. Scheidemann (SPD) von einem Fenster des Reichstags aus die deutsche Republik. Berlin wurde nunmehr die Hauptstadt des republikanischen Deutschlands und - nach Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung (1919) - u. a. Sitz des Reichspräsidenten, der Reichsregierung und des Reichstags. Mit dem In-Kraft-Treten der preußisch-republikanischen Verfassung war es zugleich Hauptstadt des Freistaats Preußen. Durch ein preußisches Landesgesetz vom 27. 4. 1920 wurde Berlin zum 1. 10. 1920 mit acht Städten (das ursprüngliche Berlin, Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Schöneberg, Spandau und Wilmersdorf) sowie 56 Dörfern und 29 Gutsbezirken zur 4-Mio.-Stadt Groß-Berlin (»Stadtgemeinde Berlin« mit einer Fläche von fast 880 km²) vereinigt und dezentral in 20 Verwaltungsbezirken gegliedert.
 
Die Geschichte Berlins nach dem Ersten Weltkrieg spiegelt die sozialen und politischen Spannungen Deutschlands wider: Es war der Schauplatz des Spartakus-Aufstandes (Januar 1919), der Ermordung Rosa Luxemburgs und K. Liebknechts (15. 1. 1919), des Kapp-Putsches (März 1920), des Mordes an W. Rathenau (24. 6. 1922) sowie von machtvollen Streiks und Demonstrationen (bis zum Streik der Berliner Verkehrsbetriebe, November 1932). Nach 1918 hatte die SPD eine starke Stellung in der Stadtverordnetenversammlung gewonnen; jedoch stellten die bürgerlichen Kräfte in der Zeit der Weimarer Republik den Oberbürgermeister, v. a. mit G. Böss (DDP; 1921-29). Neben der KPD erstarkte nach 1928 besonders die NSDAP, ohne jedoch bis 1933 einen bestimmenden Einfluss ausüben zu können. Die Weltwirtschaftskrise brachte Arbeitslosigkeit und Finanznot (1930-32); es kam zum fanatischen Straßenterror, besonders zwischen SA und Rotfrontkämpferbund.
 
In seiner großen kulturellen Vielfalt, Aufgeschlossenheit und Ausstrahlung gewann Berlin in Kontrast zu den politischen Auseinandersetzungen den Ruf einer weltoffenen Stadt; es wurde der Brennpunkt der »Goldenen Zwanziger« in Deutschland. In städtischem Auftrag entstanden aufgelockerte Großsiedlungen und innerstädtische Grünflächen; in der Bauordnung von 1925 wurde das Errichten von Hinterhäusern verboten.
 
Nach dem Regierungsantritt A. Hitlers als deutscher Reichskanzler (30. 1. 1933) und der Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland (seit Februar 1933; Reichstagsbrand, 27. 2.) wurde auch das politische Leben in der Reichshauptstadt gleichgeschaltet, die vielfältigen Formen des kulturellen Lebens wurden unterdrückt. Der Oberbürgermeister übte nunmehr reine Verwaltungsfunktionen aus; das politische Gesicht der Stadt versuchte J. Goebbels v. a. als Gauleiter der NSDAP in Berlin zu bestimmen (1940 übernahm er die Aufgaben eines Stadtpräsidenten). Die Ausrichtung der Olympischen Spiele 1936 in Berlin (Bau des »Reichssportfeldes«, 1934-36) und die von ihnen ausgelöste Begeisterung in Deutschland nutzte die nationalsozialistische Regierung zur Selbstdarstellung v. a. gegenüber dem Ausland. Für die »Neugestaltung der Reichshauptstadt« ernannte Hitler 1937 A. Speer zum Generalbauinspektor. Nach der Wannseekonferenz (20. 1. 1942 wurde die Ausrottungspolitik der Nationalsozialisten gegenüber den Juden (Holocaust) forciert. Berlin war zugleich der Ort, in dem sich der Widerstand kirchlicher, politischer und militärischer Kreise gegen die national-sozialistische Diktatur konzentrierte (u. a. Rote Kapelle sowie der Aufstandsversuch vom 20. 7. 1944, der vom Bendlerblock aus geplant und geleitet wurde [seit 1968 beziehungsweise 1986/89 Gedenkstätte]). Nachdem die Stadt im Krieg vereinzelt ab 1940, verstärkt ab November 1943 schwerste Zerstörungen durch Luftangriffe und Flächenbombardements (v. a. am 5. 2. 1945) erlitten hatte, markierte die Einkesselung und Eroberung des zur Festung ausgebauten Berlins (OKW-Befehl vom 9. 3. 1945) durch sowjetische Truppen in einer anfänglich 250 km breiten Front (16./20. 4.-2. 5. 1945 »Schlacht um Berlin« beziehungsweise »Operation Berlin«, u. a. erbitterte Straßenkämpfe im Stadtgebiet Berlins bis zur Kapitulation der Stadt am 2. 5.) auch den militärischen Zusammenbruch Deutschlands; Hitler beging im Führerbunker unter der Neuen Reichskanzlei (1936-39; Wilhelmstraße 93), nahe des Potsdamer Platzes, Selbstmord (30. 4.). Die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht in Berlin-Karlshorst (8./9. 5. 1945; seit 1967 Museum) beendete offiziell den Zweiten Weltkrieg in Europa, der auch Berlin in eine Trümmerstadt verwandelt hatte (über 1 Mio. Tote).
 
Nach Maßgabe der Londoner Protokolle (September und November 1944) und der »Viermächteerklärung von Berlin« (5. 6. 1945 richteten die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, die USA, die UdSSR, Großbritannien und Frankreich, die Alliierte Hohe Kommandantur Berlin (11. 7. 1945 als ein gemeinsames Regierungsorgan für die Viersektorenstadt Berlin ein, das neben den obersten Verwaltungsorganen der vier Besatzungszonen gleichberechtigt für das besondere Besatzungsgebiet Groß-Berlin, de facto 5. Besatzungszone, dem seit seit 30. 7. tätigen Alliierten Kontrollrat (mit Sitz in Berlin) verantwortlich war. Anfang Juli besetzten amerikanische und britische, im August französische Truppen die ihren Staaten vertraglich eingeräumten Sektoren Berlins (die drei Westsektoren; 12 Stadtbezirke), während die UdSSR sich auf den ihr zugewiesenen Teil der Stadt (Ostsektor; 8 Stadtbezirke) zurückzog.
 
Mit der Regelung des Personen- und Güterverkehrs (September 1945) und der Festlegung von drei Luftkorridoren (Abkommen vom 22. 10. 1945) zwischen den Westsektoren Berlins und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands suchten die Westmächte und die UdSSR aufkommende Auseinandersetzungen über die westlichen Zugangswege nach Berlin zu entschärfen.
 
Ab Frühsommer 1945 entfaltete sich nach Maßgabe der Militärbehörden sowie der gemeinsamen alliierten Regierungsorgane auch in Berlin wieder ein politisches Leben. Unterstützt von der sowjetischen Regierung, suchte die am 30. 4. 1945 nach Berlin eingeflogene Gruppe Ulbricht das politische Geschehen in Berlin v. a. jedoch mit Ausstrahlung in die SBZ - zu beeinflussen. Am 19. 5. 1945 führte der sowjetische Stadtkommandant von Berlin (N. E. Bersarin, ab 28. 4. 1945) einen kommunistisch beherrschten Magistrat für Gesamt-Berlin unter dem parteilosen Oberbürgermeister A. Werner (1945/46) in sein Amt ein. Nachdem die sowjetische Besatzungsmacht im Zuge der Neubildung von Parteien (KPD, SPD, CDU, LDP) ab 10. 6. 1945 zunächst die organisatorische Eigenständigkeit der KPD gestützt hatte, förderte sie v. a. seit Anfang 1946, unter starker Anwendung administrativen Drucks, die Vereinigung von KPD und SPD zur SED (in Berlin auf SBZ-Ebene am 21./22. 4. 1946). In einer Urabstimmung wandten sich die Mitglieder der SPD in den Westsektoren der Stadt zu 80 % gegen den (sofortigen) Zusammenschluss. Der sowjetische Stadtkommandant verbot die Abstimmung im Ostsektor.
 
Auf der Grundlage der von der Alliierten Hohen Kommandantur Berlin am 13. 8. 1946 erlassenen »vorläufigen Verfassung von Groß-Berlin« fanden am 20. 10. 1946 Wahlen in ganz Berlin statt, bei denen die SPD 48,7 %, die CDU 22,2 %, die SED 19,8 % und die LDP 9,3 % der Stimmen gewannen. Zum Oberbürgermeister wurde O. Ostrowski (SPD) gewählt, nach dessen Rücktritt (April 1947) E. Reuter (SPD; Juli 1947), der jedoch auf Einspruch der sowjetischen Besatzungsmacht sein Amt nicht antreten durfte und bis zum August 1948 von Louise Schröder (SPD) vertreten wurde, dann von F. Friedensburg (CDU). Durch das Kontrollratsgesetz Nummer 46 vom 25. 2. 1947 (Auflösung Preußens) wurde Groß-Berlin in den Rang eines Landes erhoben.
 
Im Zuge des immer schärfer werdenden Ost-West-Konfliktes zwischen den Westmächten und der UdSSR verließ der sowjetische Vertreter am 20. 3. 1948 den Alliierten Kontrollrat, am 16. 6. auch die Alliierte Hohe Kommandantur Berlin; die am 22. 4. 1948 angenommene Verfassung (Berlin als Hauptstadt Deutschlands) wurde vom sowjetischen Stadtkommandanten nicht bestätigt. Nachdem eine Einigung über eine für ganz Berlin gültige Währung nicht zustande gekommen war (Währungsreform), suchte die sowjetische Führung (J. W. Stalin) mit der Berliner Blockade (24. 6. 1948-12. 5. 1949) die Westmächte aus Berlin zu verdrängen; Berlin (West) wurde über eine westalliierte Luftbrücke versorgt. Mitentscheidend für die westalliierte Haltung in der Berlin- und Deutschlandfrage wurde die nachdrückliche Option der Berliner für die pluralistisch-demokratische Ordnung westlichen Musters; Oberbürgermeister E. Reuter wurde zu ihrem weltweit gehörten Sprecher auf dem Höhepunkt dieser ersten großen Krise um Berlin (Kundgebung am 9. 9. 1948). Im September 1948 war Berlin schließlich politisch in Berlin (West) und Berlin (Ost) gespalten.
 
Berlin (West). Gezwungen vom Verhalten der SED (v. a. durch die von der SED gesteuerte Besetzung des im Osten der Stadt gelegenen Neuen Stadthauses durch gewalttätige Demonstranten, September 1948) und der sowjetischen Besatzungsmacht, verlegten Magistrat und Abgeordnetenhaus ihren Sitz teilweise in den Westen der Stadt, u. a. in das Rathaus Schöneberg. Für die Westberliner waren die USA, Großbritannien und Frankreich von Besatzungs- zu Schutzmächten geworden. Bei den Wahlen vom 5. 12. 1948, die von dem in Berlin (West) residierenden Magistrat im Rahmen seiner Verfassungskompetenzen für ganz Berlin anberaumt worden waren, gewann die SPD die absolute Mehrheit; das Abgeordnetenhaus wählte Reuter erneut zum Oberbürgermeister, der jedoch nur im Westen der Stadt sein Amt antreten konnte. Es begann - nach dem Ende der Blockade verstärkt - der wirtschaftliche und kulturelle Wiederaufbau von Berlin (West); dabei entwickelte sich im Rahmen der Vorbehaltsrechte der Westmächte, die ihre Tätigkeit nun auf Dreimächtebasis fortsetzten, ein immer dichteres Geflecht von Bindungen zwischen dem Westteil Berlins und dem (späteren) Bundesgebiet.
 
Nach der staatlichen Spaltung Deutschlands (September/Oktober 1949) blieb Gesamt-Berlin und die Berlinfrage Brennpunkt der deutschen Frage im Ost-West-Konflikt (deutsche Geschichte). Groß-Berlin in seiner 1920 geschaffenen Ausdehnung war zwar nach der Verfassung von Berlin vom 1. 9. 1950 und dem GG ein Land der Bundesrepublik Deutschland, doch galt diese Bestimmung bis 1990 - zur Wahrung des Viermächtestatus - nur eingeschränkt: Aufgrund der Vorbehalte der westlichen Besatzungsmächte bei der Genehmigung des GG (Art. 23 GG für Berlin suspendiert) und der Verfassung von Berlin (Art. 1 II, III) durfte Berlin nicht vom Bund regiert werden; die Westalliierten hielten an der Viermächteverantwortung für Groß-Berlin fest. Danach unterstand Gesamt-Berlin der Viermächtekontrolle der Besatzungsmächte laut dem Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944; auch das Viermächteabkommen (Berlinabkommen) vom 3. 9. 1971 unterstrich, dass Berlin (West) »kein konstitutiver Teil« der Bundesrepublik Deutschland ist. Nach Auffassung der Westalliierten lag die oberste Gewalt in Berlin laut Besatzungsrecht allein bei den Alliierten; die Hoheitsgewalt über Berlin (West) wurde von den drei Westalliierten ausgeübt. Im Rahmen dieser Besatzungsvorbehalte entwickelten sich jedoch immer engere Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland.; Berlin (West), als Stadtstaat zugleich Land und Gemeinde, war im Bundestag durch 22 aus der Mitte des Abgeordnetenhauses gewählte und entsandte Abgeordnete und im Bundesrat durch vier Mitglieder vertreten. Die Berliner Vertreter verfügten im Plenum beider Gremien aufgrund des alliierten Vorbehalts über ein auf bloße Geschäftsordnungsfragen beschränktes Stimmrecht, aber über volles Rede- und Beratungsrecht sowie über Stimmrecht in Ausschüssen und Fraktionen. Die Bundesgesetze und völkerrechtlichen Verträge des Bundes galten nicht unmittelbar in Berlin (West), sondern enthielten in der Regel die Berlinklausel. Das Bundesverfassungsgericht war für Verfassungsbeschwerden gegen Akte der Berliner Behörden u. a. nicht zuständig. Die wesentlichen Grundsätze des GG und die Grundrechte galten dagegen wegen einer Bezugnahme in der Verfassung von Berlin auch in Berlin (West) als Bundesrecht. Für die Einbeziehung in die Rechts-, Wirtschafts- und Finanzordnung der Bundesrepublik Deutschland war das Gesetz über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes vom 4. 1. 1952 maßgeblich; hier war auch die Übernahme der Bundesgesetze durch den Berliner Landesgesetzgeber geregelt. In die EG wurde Berlin (West) mit Zustimmung der Westalliierten einbezogen.
 
Die Bindungen der Stadt zur Bundesrepublik Deutschland wurden auch nach 1971 von den westlichen Alliierten garantiert; sie fanden ihren Ausdruck u. a. darin, dass zahlreiche Bundesbehörden und -gerichte hier ihren Sitz hatten. Völkerrechtlich wurde Berlin (West) durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten.
 
Die Bedeutung von Berlin (West) lag in seiner direkten Ausstrahlung auf die DDR und bestand bis 1961 in der Möglichkeit für die Bewohner der DDR und von Berlin (Ost), über Berlin (West) in die Bundesrepublik Deutschland zu gelangen. Nach dem Scheitern der Berliner Konferenz über Deutschland (1954) gaben die Westmächte in der Londoner Dreimächteerklärung (1954) eine Schutzgarantie für Berlin (West) ab, die von der NATO gebilligt wurde. Mit der Forderung der sowjetischen Führung unter N. S. Chruschtschow, Berlin (West) binnen sechs Monaten in eine entmilitarisierte »Freie Stadt« umzuwandeln (Berlin-Ultimatum), wurde eine zweite große Berlin-Krise ausgelöst (27. 11. 1958). Die sowjetische Drohung führte zu erneuten westlichen Garantieerklärungen für ihre Stadtsektoren, aber auch zu Bemühungen der Kontrahenten, durch Kompromisse eine militärische Konfrontation zu vermeiden. Nach Gesprächen mit Chruschtschow in Wien (3./4. 6. 1961), wo dieser sein Ultimatum bekräftigte, fasste der amerikanische Präsident J. F. Kennedy daraufhin im Juli 1961 die amerikanische Berlin-Politik in der Bekanntgabe der Three Essentials zusammen. Darauf gab die UdSSR der DDR, politisch unterstützt von den Staaten des Warschauer Pakts, den Weg für den Bau der Berliner Mauer (ab 13. 8. 1961) frei; damit unterband die DDR v. a. den Flüchtlingsstrom aus ihrem Territorium. Nach langwierigen Verhandlungen konnten Bewohner von Berlin (West) 1963-66 im Rahmen von vier Passierscheinabkommen Verwandte in Berlin (Ost) besuchen.
 
In enger Bindung an das übrige Bundesgebiet suchte Berlin (West) seine Entwicklung auf kulturellem und wirtschaftlichem Gebiet weiter zu entfalten. Im Zuge einer von antiautoritären, neomarxistischen Ansätzen geprägten Reformdiskussion an den Berliner Universität, besonders der Freien Universität (FU), entwickelte sich zwischen 1966 und 1968 eine radikalsozialistische Bewegung, die sich in vielen, oft militanten Demonstrationen äußerte (APO).
 
Seit März 1970 kam es zu umfassenden Viermächteverhandlungen, und am 3. 6. 1972 trat das Berlin-Abkommen vom 3. 9. 1971 in Kraft. Der Zugang nach Berlin (West) war in einem deutsch-deutschen Transitabkommen vom 17. 12. 1971 geregelt, die Modalitäten der Besuche von Westberlinern in Berlin (Ost) und der DDR in einer Reise- und Besuchsvereinbarung zwischen der Regierung der DDR und dem Senat von Berlin (West) festgelegt. West-Besuchsgenehmigungen gab die DDR extrem begrenzt (Bewilligungsgründe: Rentenalter, Invalidität, Tod nächster Angehöriger u. Ä.); durch Erhöhung und Ausweitung des Geldpflichtumtauschs (»Mindestumtausch«) je Besuchstag seit 1980 drosselte sie die Zahl der Einreisenden aus dem Westen auf weniger als die Hälfte.
 
Bis 1975 blieb die SPD die stärkste Partei im Abgeordnetenhaus; bei den Wahlen gewann sie mehrmals die absolute Mehrheit und stellte seit In-Kraft-Treten der Verfassung von 1950 mit Reuter (bis 1953), O. Suhr (1955-57), W. Brandt (1957-66), H. Albertz (1966/67), K. Schütz (1967-77), D. Stobbe (1977-81) und H.-J. Vogel (1981) den Regierenden Bürgermeister; 1953-55 bekleidete W. Schreiber (CDU) dieses Amt. Mit den Wahlen von 1975 wurde die CDU stärkste Partei und stellte ab 1981 den Regierenden Bürgermeister: 1981-84 R. von Weizsäcker und 1984-89 E. Diepgen. Die im Februar 1989 gebildete Koalition von SPD und Alternativer Liste (seit 1981 im Abgeordnetenhaus) unter W. Momper (SPD) brach Ende November 1990 auseinander.
 
Berlin (Ost). In dem aus dem sowjetisch besetzten Sektor (Ostsektor) bestehenden Teil Berlins konstituierte sich am 30. 11. 1948 ein von der SED und ihren Organisationen gesteuerter Magistrat unter Oberbürgermeister F. Ebert (SED). Die sowjetische Besatzungsmacht erkannte diesen Magistrat als »einzig rechtmäßiges Stadtverwaltungsorgan« an und verhinderte im Bereich des Ostsektors die für Gesamt-Berlin verfügten Wahlen vom 5. 12. 1948; nach ihren Auflagen war am 30. 11. eine provisorische Stadtverordnetenversammlung gebildet worden. Am 7. 10. 1949 wurde in Berlin (Ost) die DDR proklamiert. Seitdem integrierte die DDR im Einklang mit der sowjetischen Außenpolitik den Ostteil Berlins immer stärker in ihr Staatsgefüge; er übernahm widerrechtlich die Funktion der Hauptstadt. So wurde Berlin, obwohl Berlin (Ost) nach westlichem Standpunkt kein integraler Bestandteil der DDR war, in Art. 1 der DDR-Verfassung von 1968 (in der Fassung von 1974) als deren Hauptstadt bezeichnet. Mit dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 wurde eine Bindung an alle Rechtsakte der DDR sowie eine Unterstellung der Verfassungsorgane von Berlin (Ost) unter die entsprechenden Organe der DDR eingeführt (z. B. 1962 trotz entmilitarisiertem Status von Gesamt-Berlin Einführung der Wehrpflicht); dennoch blieben alliierte Besatzungsvorbehalte (z. B. Bewegungsfreiheit alliierten Personals in Gesamt-Berlin) immer unangetastet. Nach dem Staatsratserlass vom 7. 9. 1961 übte Berlin (Ost) die »Funktion eines Bezirks« der DDR aus, es hatte jedoch nicht den Status eines Bezirks. Es entsandte 66 direkt gewählte Abgeordnete in die Volkskammer. Berlin (Ost) wurde Sitz der Volkskammer, des Staatsrates und der Regierung (Ministerrat) sowie des Obersten Gerichts der DDR. Der Oberbürgermeister gehörte dem Ministerrat der DDR an. Berlin (Ost) war zunächst in acht, nach der Errichtung von Neubausiedlungen (ab 1976) und der damit verbundenen Gründung neuer Stadtbezirke (Berlin-Marzahn, 1979; Berlin-Hohenschönhausen, 1985; Berlin-Hellersdorf, 1986) in elf Stadtbezirke eingeteilt.
 
Die nach dem Viermächtestatus offen bleibende Grenze zu Berlin (West) nutzten in den folgenden Jahren Hunderttausende zur Flucht aus der DDR und dem Ostsektor. Den Westberlinern verbot die DDR (28. 5. 1952 die Einreise in ihr Gebiet; Berlin (Ost) blieb frei zugänglich. Die Telefonverbindungen zwischen den Stadthälften wurden unterbrochen, im Januar 1953 auch der Straßenbahn- und Busverkehr. Nach der Niederschlagung des von den Bauarbeitern der Stalinallee (später Karl-Marx-Allee) in Berlin (Ost) ausgehenden Juniaufstands (16./17. 6. 1953) durch sowjetische Truppen unterbrach die DDR-Regierung zunehmend die Verkehrsverbindungen zwischen den beiden Teilen Berlins. Mit dem Bau der Berliner Mauer (13. 8. 1961 erreichte diese Politik ihren Höhepunkt; sie sollte aus Sicht der DDR v. a. die Abwanderung der dringend gebrauchten Arbeitskräfte stoppen und die wirtschaftliche Entwicklung stabilisieren. Den Bewohnern von Berlin (Ost) und der DDR war fortan jeder Weg in den Westen versperrt, vom 23. 8. 1961 an auch den Westberlinern der Weg nach Berlin (Ost). Die Westmächte nahmen dies unter Protest hin, sicherten aber weiter den freien Zugang ihres Personals nach Berlin (Ost).
 
Die DDR und die UdSSR setzten die Herauslösung von Berlin (Ost), dessen Stadtverordnetenversammlung ab 1954 auf der Grundlage einer von der SED geführten Einheitsliste zusammengesetzt war und dessen Magistrat ab 1967 von H. Fechner, ab 1974 von E. Krack (beide SED) geführt wurde, aus dem Viermächtestatus fort. Gegen den Protest der USA, Großbritanniens und Frankreichs bezog die DDR 1981 den Ostteil Berlins direkt in die allgemeinen Wahlen zur Volkskammer ein; 1986 versuchte die DDR vergeblich, eine Visumpflicht an der Sektorengrenze für Diplomaten in Berlin (West) und Berlin (Ost) durchzusetzen.
 
Verstärkt seit den 70er-/80er-Jahren war die SED-Führung bestrebt, Berlin (Ost) auf Kosten der übrigen DDR zum repräsentativen Machtzentrum auf- und auszubauen; es entwickelten sich aber im Ostteil Berlins eine - wenn auch zum Teil von der Staatsmacht unterwanderte - alternative Gegenkultur (v. a. »Prenzlauer Berg«) sowie Anfänge einer Oppositions- und Bürgerbewegung (u. a. »Initiative Frieden und Menschenrechte«, »Umweltbibliothek« der Zionskirchgemeinde, Gethsemanekirche). Eine ungeahnte Ausmaße annehmende Fluchtbewegung in den Westen im Sommer und Herbst 1989 sowie anhaltende Massenproteste, zunächst um den von der DDR-Regierung mit pompösem Aufwand in Berlin (Ost) begangenen 40. Jahrestag der DDR-Gründung (6.-8. 10. 1989), dann mit der einsetzenden »friedlichen Revolution« in der DDR (Berliner Höhepunkt: Kundgebung am 4. 11. 1989 auf dem Alexanderplatz), führten am späten Abend des 9. 11. 1989 zur Öffnung der Berliner Mauer (am 22. 12. des Brandenburger Tores; Abbau der Mauer ab Januar 1990) und damit zu einem ungehinderten Zugang nach Berlin (West). Am 15. 1. 1990 wurde die Zentrale des Staatssicherheitsdienstes in der Normannenstraße (Berlin-Lichtenberg; heute Sitz der »Gauck-Behörde« und der »Forschungs- und Gedenkstätte Berlin-Normannenstraße«) besetzt. Nach den ersten freien Kommunalwahlen in Berlin (Ost) am 6. 5. 1990 entwickelte sich unter Oberbürgermeister Tino Schwierzina (* 1927; SPD) eine verstärkte Zusammenarbeit beider Stadtteile auf vielen Gebieten; am 11. 7. hatte Berlin (Ost) eine neue demokratische Verfassung erhalten.
 
Seit 1990. Im Zuge der Vereinigung der beiden deutschen Staaten kam es auch zur Wiederherstellung der politischen Einheit Berlins: Vereinigung von Berlin (West) und Berlin (Ost) zum 3. 10. 1990; durch die vereinigungsbedingte Aufhebung seines bisherigen Sonderstatus wurde Berlin ein reguläres Bundesland Deutschlands (Stadtstaat). Im Einigungsvertrag vom 31. 8. 1990 hatten die vertragschließenden Partner, die Bundesrepublik Deutschland und die DDR, Berlin zur Hauptstadt Deutschlands bestimmt. T. Schwierzina und W. Momper (beide SPD) leiteten die Stadt vom 3. 10. 1990 bis 24. 1. 1991 gemeinsam. Die ersten freien Wahlen in Gesamt-Berlin seit 1946 am 2. 12. 1990 führten auf der konstituierenden Sitzung des neuen Abgeordnetenhauses von Gesamt-Berlin am 11. 1. 1991 zur Bildung eines CDU-SPD-Senats unter E. Diepgen; die Verfassung von Berlin (West) vom 1. 9. 1950 (mehrfach, zuletzt 1994 geändert) wurde am 11. 1. 1991 für Gesamt-Berlin gültig. Am 1. 10. 1991 verlegte der Senat seinen Sitz vom Rathaus Schöneberg ins Rote Rathaus. Nach den Wahlen vom 22. 10. 1995, aus denen u. a. die PDS als stärkste Partei im Ostteil Berlins hervorging, wurde die CDU-SPD-Koalition (trotz starker Verluste der SPD) unter Diepgen fortgesetzt; obwohl zunächst infrage gestellt, wurde sie ebenso nochmals fortgesetzt nach den Wahlen vom 10. 10. 1999 (erneute Gewinne für die CDU, leichte Verluste der SPD). Nach einer schweren Banken- und Finanzkrise kündigte die SPD die »große Koalition« am 10. 6. 2001 offiziell auf. Im Zuge eines »konstruktiven Misstrauensvotums« gegen Diepgen wurde am 16. 6. 2001 K. Wowereit zum neuen Regierenden Bürgermeister gewählt, begleitet von der Bildung eines Übergangssenats durch SPD und Bündnis 90/Die Grünen unter Mitwirkung der PDS. Nach der vorgezogenen Neuwahl am 21. 10. 2001, bei der die SPD mit 29,7 % der Stimmen stärkste Partei wurde, gefolgt von der CDU (23,7 %) und der PDS mit 22,6 % (47,6 % im Ostteil der Stadt, 6,9 im Westteil), wurden Koalitionsverhandlungen zur Bildung eines neuen Senats unter Wowereit eingeleitet; favorisiert wurde zunächst die Bildung einer »Ampelkoalition« aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen (9,1 %) und FDP (9,9 %). Als diese Verhandlungen nicht zum Ergebnis führten, kam es zur Bildung eines SPD-PDS-Senats unter Wowereit (gewählt am 17. 1. 2002). Der neue Senat steht weiterhin vor der Aufgabe, einen Ausweg aus der Krise der Stadt zu finden
 
Hauptstadt Berlin:
 
Am 20. 6. 1991 beschloss der Deutsche Bundestag, den Sitz von Parlament und Regierung nach einer Übergangszeit von Bonn nach Berlin zu verlegen (später konkretisiert auf die Zeit zwischen 1998 und 2000); zum Ausbau von Berlin als Hauptstadt wurde am 25. 8. 1992 ein Abkommen zwischen der Bundesregierung sowie den Ländern Berlin und Brandenburg unterzeichnet (Hauptstadt-Vertrag); es regelt die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Berliner Senat bei der städtebaulichen Entwicklung von Berlin (u. a. des künftigen Parlaments- und Regierungsviertels) und die Kooperation mit Brandenburg. Die Verlagerung von Bundestag und Bundesregierung sowie von Ministerien und Einrichtungen des Bundes in die Bundeshauptstadt Berlin erfolgte nach dem Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. 4. 1994. Am 27. 9. 1996 beschloss auch der Bundesrat, seinen Sitz nach Berlin zu verlegen (2000 erfolgt). Seit Januar 1994 hat der Bundespräsident seinen 1. Amtssitz im Schloss Bellevue. Seit 1. 9. 1999 haben Deutscher Bundestag und Bundesregierung ihren Sitz in Berlin.
 
Fusion Berlin und Brandenburg:
 
Eine Vereinigung der Länder Berlin und Brandenburg 1999 oder 2002 (Gründungsstaatsvertrag vom 27. 4. 1995) wurde durch Volksentscheid am 5. 5. 1996 mehrheitlich abgelehnt.
 
 
Literatur:
 
Bibliographie:
 
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Kunst u. Kulturgeschichte:
 
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Exerzierfeld der Moderne. Industriekultur in B. im 19. Jh., hg. v. J. Boberg u. a. (1984);
 
J. Hofmann: Theaterbuch B. (1985);
 
H. Reuther: Die große Zerstörung B.s. 200 Jahre Stadtbaugesch. (1985);
 
Die Metropole. Industriekultur in B. im 20. Jh., hg. v. J. Boberg u. a. (1986);
 
B. - Denkmal oder Denkmodell?, hg. v. K. Freireiss, Beitrr. v. J. Posener u. a. (1988);
 
Kunstführer B., bearb. v. E. u. H. Börsch-Supan u. a. (41991);
 
L. Hilberseimer: Berliner Architektur der 20er Jahre (21992);
 
Das B. Stadtschloß, hg. v. B. Rollka u. K.-D. Wille (21993);
 
Hauptstadt B. - wohin mit der Mitte?, hg. v. H. Engel u. W. Ribbe (1993);
 
B.s Museen, Beitrr. v. P. Bloch u. a. (1994);
 
B. auf der Suche nach dem verlorenen Zentrum, bearb. v. H. Bodenschatz u. a. (1995);
 
Hauptstadtplanung u. Denkmalpflege, hg. v. der Senats-Verw. für Stadtentwicklung u. Umweltschutz, Beitrr. v. P. Lemburg u. a. (1995).
 
Geschichte:
 
B. 10 Kapitel seiner Gesch., hg. v. R. Dietrich (21981);
 
F. Escher: B. u. sein Umland. Zur Genese der Berliner Stadtlandschaft bis zum Beginn des 20. Jh. (1985);
 
Gesch. B.s. von den Anfängen bis 1945, Beitrr. v. L. Demps u. a.: (Berlin-Ost 1987);
 
Gesch. B.s, hg. v. W. Ribbe, 2 Bde. (21988);
 
H.-J. Rach: Die Dörfer in B. (1988);
 
Gesch. der Berliner Verw.-Bez., hg. v. W. Ribbe, auf zahlr. Bde. ber. (1988 ff.);
 
G. Holmsten: Die B.-Chronik (31990);
 
Die Chronik B.s, hg. v. B. Harenberg (21991);
 
W. Haus: Gesch. der Stadt B. (1992);
 
B.-Hb. Das Lex. der Bundeshauptstadt, bearb. v. H. Ulrich u. a. (21993; als CD-ROM Vers. 1.11994);
 
W. Vogel: Führer durch die Gesch. B.s (41993);
 
B. Engelmann: B. Eine Stadt wie keine andere (Neuausg. 1994);
 
Hb. der histor. Stätten Dtl.s, Bd. 10: B. u. Brandenburg, hg. v. G. Heinrich (31995).
 
 2) Bistum. An die Stelle der dem Fürstbischof von Breslau unterstellten, 1821 errichteten Apostolischen Delegatur Brandenburg-Pommern trat 1930 entsprechend dem Preußischen Konkordat von 1929 das Bistum Berlin als Suffraganbistum von Breslau. Es umfasste außer Berlin selbst die Regierungsbezirk Potsdam, Frankfurt (Oder) (teilweise), Stettin, Stralsund und Köslin (teilweise). Nach Abschluss des Warschauer Vertrages erfolgte 1972 eine Neuumschreibung des Bistums Berlin. Die Gebiete östlich von Oder und Neiße wurden den neu errichteten polnischen Bistümern Szczecin-Kamień (Bischofssitz Szczecin [Stettin], seit 1992 Erzbistum), Koszalin-Kołobrzeg (Bischofssitz Koszalin [Köslin]) und Gorzów (seit 1992 Zielona Góra-Gorzów, Bischofssitz Zielona Góra [Grünberg]) eingegliedert. Das neu umschriebene Bistum Berlin wurde dem Heiligen Stuhl unmittelbar unterstellt und war bis 1994 exemt. Am 27. 8. 1994 wurde es zum Erzbistum erhoben. Zur neuen Kirchenprovinz Berlin gehören Dresden-Meißen und das 1994 errichtete Bistum Görlitz als Suffraganbistümer. Bischof ist seit 1989 G. Sterzinsky, der mit der Bildung des Erzbistums zum ersten Erzbischof von Berlin ernannt wurde. (katholische Kirche, Übersicht)
 
 3) ['bəːlɪn], bis 1916 Name der Stadt Kitchener, Kanada.
 
II
Berlin
 
['bəːlɪn], Irving, eigentlich Israel Baline, amerikanischer Komponist russischer Herkunft, * Temun (Sibirien) 11. 5. 1888, ✝ New York 22. 9. 1989; schrieb u. a. die Musicals »Annie get your gun« (1946), »Call me Madam« (1950), »Mr. President« (1962). Zahlreiche seiner Songs wurden zu Evergreens (»Alexander's ragtime band«, 1911; »White Christmas«, 1942, von Bing Crosby gesungen, die meistverkaufte Schallplatte der Welt, über 130 Mio.). Berlin komponierte auch eine Reihe von Filmmusiken.
 
Literatur:
 
M. Freedland: A salute to I. B. (Neuausg. London 1986);
 L. Bergreen: As thousands cheer. The life of I. B. (New York 1990).

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Ber|lin: Hauptstadt und Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.

Universal-Lexikon. 2012.